Eltern und Erziehungsberechtigte
Nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2) sind „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Die schulische Erziehung legt Art. 7 Abs. 1 GG in die Verantwortung des Staates. Das Recht der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten begrenzt das staatliche Bestimmungsrecht zwar, doch lassen sich aus ihm keine konkreten Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte ableiten. Den Ländern steht es aber offen, Elterngremien mit Mitwirkungsrechten auszustatten.
Für die Mitwirkung in der Schule hat jedes Land ein eigenes Konzept verwirklicht, wonach die kollektive Mitwirkung der Eltern auf schulischer und überschulischer Ebene in unterschiedlichem Umfang und in vielfältiger Ausgestaltung in den Landesverfassungen sowie den Schulgesetzen geregelt ist.Generell gilt aber, dass die Elternmitwirkung innerhalb der Schule auf zwei Ebenen erfolgen kann: auf der unteren Ebene in der Klasse des Schulkinds (Klassenelternversammlung, Klassenpflegschaft), auf der oberen Ebene für die Schule insgesamt (Schulelternbeirat, Elternvertretung). Danach folgt in einzelnen Ländern die regionale Ebene und schließlich die Ebene des Landes (Landeselternbeirat). Auf Bundesebene haben sich Landeselternbeiräte zum Bundeselternrat zusammengeschlossen.
In der Empfehlung "Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.10.2018) spricht sich die Kultusministerkonferenz für eine von gegenseitigem Respekt getragene Kooperation von Eltern und Schule aus. Orientiert an den Herausforderungen der Zeit, zeigt die Empfehlung Perspektiven für die weitere Entwicklung auf. Kernanliegen ist es, das gemeinsame Verständnis der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu beschreiben sowie Wege aufzuzeigen, wie in vereintem Bemühen gemeinsame Ziele erreicht werden können. Dabei soll auch den Ansprüchen der Bildungsgerechtigkeit, einer breiten Partizipation, der Transparenz, der Qualität und der Wirksamkeit Rechnung getragen werden. Der Bericht "Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.10.2018) gibt Auskunft über die Vielfältigkeit der Zusammenarbeit von Eltern und Schule in den einzelnen Ländern. Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz im Jahr 2013 gemeinsam mit den Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund eine Erklärung zur Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Schule und Eltern verabschiedet.
Dokumente und nützliche Links:
Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule (Beschluss der KMK vom 11.10.2018)
Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule – Informationen der Länder über die Zusammenarbeit von Eltern und Schule (Beschluss der KMK vom 04.12.2003 i. d. jew. geltenden Fssg.)
Gemeinsame Erklärung der Kultusministerkonferenz und der Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2013)