Wechsel der Zuständigkeit für die Ausstellung von Gleichwertigkeitsbescheiden
Zum 01.01.2024 geht die Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit für nicht reglementierte landesrechtlich geregelte schulische Berufsaus- und Weiterbildungsabschlüsse an die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen und Saarland zurück.
Die Zuständigkeit der ZAB für die Ausstellung von Gleichwertigkeitsbescheiden endet mit Ablauf des Jahres 2023.
Welche Stelle ist ab dem Jahr 2024 zuständig?
Die zuständigen Stellen finden Sie ab Beginn des Jahres 2024 auf dem Informationsportal der Bundesregierung Anerkennung in Deutschland im Anerkennungs-Finder.